Geschäfts- und Gebührenordnung
Diese Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- 1 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben,
in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- 2 Erweiterter Vorstand
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
der/dem 1. und 2. Vorsitzenden
der/dem 1. und 2. Kassierer/-in
der/dem 1. und 2. Schriftführer/-in
den zugewählten Obleuten mit beratender Stimme
- 3 Beiträge
Beitrags- Mitgliedsform Beitragshöhe
Jugendliche bis 17 Jahre mit Bienen 5,00 €
Jugendliche bis 17 Jahre ohne Bienen 4,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre ohne Bienen 10,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre mit Bienen 14,50 €
Ehrenmitglieder frei
Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
1. Zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag werden auch die Beiträge für den Landesverband der Imker Weser-Ems, den Deutschen Imkerbund, Versicherungen etc. erhoben. Die Anzahl der Völker ist bis zum 31.10. eines jeden Jahres dem Verein zu melden.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. 01. eines jeden Jahres zu entrichten.
3. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 € pro Mahnung erhoben.
- 4 Gebühren
Ausleihe der
Mittelwandpresse 15 €
Schleuder 10 €
Topf mit Brenner (zur Desinfektion) 10 €
- 5 Vereinskonto
Sparkasse Osnabrück, IBAN DE10 2655 0105 0000 8651 54, BIG NOLADE22xxx
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
- 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.
Beschlossen am 16. Februar 2017
gez.: Dr. Ansgar Erpenbeck
1. Vorsitzender